OHI unterrichtet wieder in Präsenz

OHI unterrichtet wieder in Präsenz

Dank der ab 19. Mai gültigen COVID-19-Öffnungsverordnung findet der Unterricht im OHI Ausbildungszentrum wieder in Präsenz statt. Dabei gilt es jedoch die 3G Tests und die FFP2 Maskenpflicht zu beachten.

“Wir sind überglücklich, dass wir ab sofort im OHI Ausbildungszentrum wieder mit allen unseren Vorbereitungslehrgängen und Seminaren in Präsenzunterricht zurückkehren dürfen. Obwohl das distance learning mit unserem virtuellen OHI Klassenzimmer in den schwierigen Zeiten der Lockdowns ab März 2020 ausgezeichnet geklappt hat, sind Schulungen in Präsenz sozusagen der Gold Standard für uns”, freut sich OHI Geschäftsführer Harald Belyus. “Wir freuen uns auf die Rückkehr aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unsere Schulungsräumlichkeiten und danken allen Vortragenden für den großartigen Einsatz in den letzten Monaten”, ergänzt OHI Geschäftsführer Walter Gutstein. “Wir bitten bei den Öffnungsschritten hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften sensibilisiert vorzugehen.”


3G Regel und FFP2 gilt auch in der OHI

Laut §13 COVID-19-Öffnungsverordnung vom 10. 5. 2021 gilt ab sofort: Wir dürfen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das OHI Ausbildungszentrum nur dann einlassen, wenn sie einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können. Alle Teilnehmer und selbstverständlich auch die Vortragenden müssen diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereithalten. Wir ersuchen Sie, der Trainerin bzw. dem Trainer jeden Morgen beim Betreten der OHI diesen Nachweis unaufgefordert zu zeigen und im Falle unangekündigter Kontrollen der Gesundheitsbehörde vorzuweisen.

Im OHI Ausbildungszentrum muss aktuell ausnahmslos die FFP2 Maske getragen werden. Möglicherweise wird dies mit weiteren Lockerungsschritten der Regierung zukünftig nicht mehr notwendig sein.


Ihr Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr

  • mittels maximal 48 Stunden alten Antigentest oder
  • einem maximal 72 Stunden alten PCR Test oder
  • einem zugelassenen 24 Stunden gültiger Selbsttest oder
  • einem Nachweis einer CoVID19 Erkrankung und Genesung oder
  • eine erste Impfung vor mindestens 22 Tagen oder
  • ein Nachweis von neutralisierenden Antikörpern

Bitte beachten Sie, dass Sie – falls Sie nicht geimpft oder genesen sind – auch zwischendurch testen gehen müssen. Wer noch nicht geimpft oder genesen ist und laufend Zutrittstest für Restaurant, körpernahe Dienstleister wie Friseure und auch für das Vortragen dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen CoVID-19 Test benötigt, dem stehen neben dem PCR-Test und dem Antigentest (bei dem man sich immer wieder anstellen und warten muss) auch die Möglichkeit sogenanner Selbsttests zu.


CoVID-19 Selbsttest in Wien

Laut Gesetzgeber sind 24 Stunden gültige Selbsttests in folgender Form möglich:

  • Wenn Sie einen selbst durchgeführten Antigen-Schnelltest als Eintrittstest verwenden wollen, müssen Sie zumindest einmal in einer Teststraße getestet worden sein. Das ist nötig, um Ihre Identität nachzuweisen. Hier sind die Teststraßen aufgelistet: https://coronavirus.wien.gv.at/teststrassen
  • Antigen-Selbst-Tests erhalten Sie mit Ihrer e-Card in Apotheken.

Hier die offiziellen, staatlichen Infos: https://coronavirus.wien.gv.at/antigen-selbst-tests/


CoVID-19 Test in der Nähe des OHI Ausbildungszentrums

Die nächstgelegenen (mit eCard kostenlose) Testungen mit 48 Stunden Gültigkeit sind unter anderem in den folgenden zehn Minuten zu Fuss nahegelegenen Apotheken möglich (bitte über die Links zuvor online anmelden).

Apotheke Schutzengel

St. Anna Apotheke

Wir freuen uns Sie wieder im OHI Ausbildungszentrum zu begrüßen!