Prüfung


Noch vor dem Abschluss des letzten Blocks eines OHI Vorbereitungslehrgangs empfehlen wir, um Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach § 23 Abs.5 lit. a BAG „2. Bildungsweg” bei der Wirtschaftskammer Wien anzusuchen.

Dazu füllen Sie einen Antrag aus, den Sie direkt bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien downloaden können:

  • Gehen Sie auf die Seite der WKO
  • Klicken Sie den Punkt “Lehrabschlussprüfung Wien” an
  • Laden Sie das Dokument “Antrag auf außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung”, füllen es aus und senden Sie es an die am Fuss des Dokuments angegebene Adresse

Zudem müssen Sie folgende Dokumente in Kopie der Lehrlingsstelle beilegen:

  • Einen amtlichen Lichtbildausweis
  • Optional eine Heiratsurkunde, wenn sich Ihr Name geändert hat


Kosten

Im Jahr 2020 betrug die Gebühr für den Antrag auf ausnahmsweise Zulassung und Prüfungstaxe für die Lehrabschlussprüfung inklusive Materialkosten 150 Euro. Diese Gebühr kann nach der Erstellung dieser Information sich ändern. Der aktuelle Stand ist immer am neuesten Antragsformular auf der Homepage der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien angeführt: www.wko.at/wien/lap.

Sie bekommen bei Zulassung die Kontodaten der Lehrlingsstelle. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihren Namen und das Gewerbe (Augenoptiker oder Hörgeräteakustiker) an. Zahlen Sie die Gebühr bitte rechtzeitig vor der Prüfung ein, da Sie andernfalls nicht zugelassen werden! Bei manchen Stiftungsverträgen oder Arbeitsverträgen übernehmen die Arbeitgeber die Kosten für den Antritt.

Tipp: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitsstiftung

Bei Fragen zur Anmeldung nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Wirtschaftskammer auf:
Frau Isabel Mirnigg
Isabel.mirnigg@wkw.at
Tel: 01 51450 2439

Für Fragen bezüglich Zulassung, Anrechungen oder Prüfungstermine, Wiederholungstermine steht Ihnen Frau Mag. Eva Reithofer zur Verfügung:
eva.reithofer@wkw.at


Voraussetzungen

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Nachweis des Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch ausreichend lange
    • Anlerntätigkeit im Gewerbebetrieb,
    • sonstige praktische Tätigkeiten im Betrieb,
    • einschlägige Kursveranstaltungen – etwa mit Ihren Lehrgangsbestätigungen vom OHI

Die Summe aller Zeiten muss zumindest der halben Lehrzeit des Lehrberufes entsprechen. Im Gewerbe des Augenoptikers sind dies somit 21 Monate und im Gewerbe des Hörgeräteakustikers 18 Monate.

Tipp: Besuchen Sie die Internetseite www.wko.at/wien/lap