Die steirische Landesinnung der Gesundheitsberufe fördert unbürokratisch die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen für Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker und bietet damit einen wesentlichen Impuls in Richtung direkter Wirtschaftsförderung für deren Mitglieder. Dabei werden fachspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitglieder und deren Mitarbeiter in Form eines Kostenzuschusses von 50% des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten,…) bis maximal 300 Euro pro Kurs und Teilnehmer gefördert.

Brillenglasbestimmung Refraktion Kurs

Unter einer fachspezifischen Weiterbildung verstehen sich ausschließlich branchenbezogene Kurse, wie Sie zum Beispiel am OHI angeboten werden. Grundausbildungen (z.B. Vorbereitungslehrgänge zur Lehrabschlussprüfung oder Meisterprüfung) sowie allgemeine Ausbildungen (z.B. Sprachkurse, Verkaufsseminare, Führungskräfteseminare, Rhetorikseminare, usw.) sind von dieser Förderung nicht erfasst.

Gefördert werden nur Maßnahmen, die von Mitgliedern (bzw. deren Mitarbeitern) der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit einer Gewerbeberechtigung Augenoptiker oder Kontaktlinsenoptiker getätigt werden und in einem unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Gewerbe stehen. Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge, da diese bereits durch die bestehende Lehrbetriebsförderung mit 75% gefördert werden.

In nur 3 Schritten zur Förderung durch die steirische Landesinnung

1

Vorab Klärung bei der steirischen Landesinnung, ob die Veranstaltung im Sinne einer branchenbezogenen Aus- und Weiterbildung zu werten ist.

Augenoptiker Landesinnung Steiermark anrufen

2

Buchung und Teilnahme an der OHI Veranstaltung.

OHI Update

3

Formlosen Antrag (unter Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung) samt Kopien der OHI Rechnung, der Zahlungsbestätigung und der OHI Teilnahmebestätigung an die steirische Landesinnung richten.

Landesinnung der Gesundheitsberufe
Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Förderantrag an die steirische Landesinnung senden

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Die maximale Förderhöhe beträgt für 2022 insgesamt maximal 1.500 Euro pro Betrieb (inklusive aller Filialbetriebe).
  • Die Förderaktion gilt für alle ab dem 01. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 durchgeführten Weiterbildungen. Ausbildungen werden nicht gefördert.
  • Der Förderantrag muss bis spätestens 31. Dezember 2020 in der Landesinnung eingegangen sein.
  • Sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits vor dem 31.12.2022 ausgeschöpft, können keine weiteren Förderungen mehr gewährt werden.
  • Die Förderungen werden nach der Reihenfolge ihres Einlangens in der Innung vergeben.
  • Für weitere Fragen zur Förderaktion und zur Abklärung der Förderbarkeit steht Ihnen das Büro der steirischen Landesinnung gerne zur Verfügung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

WKO Steiermark Förderung

Landesinnung der Gesundheitsberufe

Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel: +43 316 601-430
Fax: +43 316 601-465
Email: gesundheitsberufe@wkstmk.at