Die niederösterreichische Landesinnung der Gesundheitsberufe fördert unbürokratisch die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen für Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker und bietet damit einen wesentlichen Impuls in Richtung direkter Wirtschaftsförderung für deren Mitglieder. Dabei werden fachspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitglieder und deren Mitarbeiter in Form eines Kostenzuschusses von 50% des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten,…) bis maximal 300 Euro pro Kurs und Teilnehmer gefördert.

Brillenglasbestimmung Refraktion Kurs

Unter einer fachspezifischen Weiterbildung verstehen sich ausschließlich branchenbezogene Kurse, wie Sie zum Beispiel am OHI angeboten werden. Grundausbildungen (z.B. Vorbereitungslehrgänge zur Lehrabschlussprüfung oder Meisterprüfung) sowie allgemeine Ausbildungen (z.B. Sprachkurse, Verkaufsseminare, Führungskräfteseminare, Rhetorikseminare, usw.) sind von dieser Förderung nicht erfasst.

Gefördert werden nur Maßnahmen, die von Mitgliedern (bzw. deren Mitarbeitern) der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit einer Gewerbeberechtigung Augenoptiker oder Kontaktlinsenoptiker getätigt werden und in einem unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Gewerbe stehen. Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge, da diese bereits durch die bestehende Lehrbetriebsförderung mit 75% gefördert werden.

In nur 3 Schritten zur Förderung durch die niederösterreichischen Landesinnung

1

Vorab Klärung bei der niederösterreichischen Landesinnung, ob die Veranstaltung im Sinne einer branchenbezogenen Aus- und Weiterbildung zu werten ist.

Augenoptiker Landesinnung Steiermark anrufen

2

Buchung und Teilnahme an der OHI Veranstaltung.

OHI Update

3

Formlosen Antrag (unter Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung) samt Kopien der OHI Rechnung, der Zahlungsbestätigung und der OHI Teilnahmebestätigung an die niederösterreichische Landesinnung richten.

Landesinnung der Gesundheitsberufe
Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Förderantrag an die steirische Landesinnung senden

Fortbildungshöhe bzw. Fortbildungsbedingungen

  • Gefördert werden nur Maßnahmen, die von Mitgliedern (bzw. deren Mitarbeitern) der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit einer Gewerbeberechtigung Augenoptiker oder Kontaktlinsenoptiker oder Hörakustiker getätigt werden und in einem unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Gewerbe stehen. Im Zweifelsfall, ob eine Veranstaltung im Sinne einer branchenbezogenen Aus- und Weiterbildung zu werten ist, empfehlen wir eine Vorabklärung bei der Landesinnung der Gesundheitsberufe Niederösterreich.
  • Die Fortbildungsförderaktion gilt für alle ab dem 01. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 durchgeführten Maßnahmen. Der Fortbildungsantrag muss bis spätestens 31. Dezember 2022 in der Landesinnung eingegangen sein.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt für 2022 insgesamt max. € 1.500,- pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

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